Rechtsprechung
   LSG Berlin, 16.01.2004 - L 5 RJ 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25450
LSG Berlin, 16.01.2004 - L 5 RJ 13/02 (https://dejure.org/2004,25450)
LSG Berlin, Entscheidung vom 16.01.2004 - L 5 RJ 13/02 (https://dejure.org/2004,25450)
LSG Berlin, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - L 5 RJ 13/02 (https://dejure.org/2004,25450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,25450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Beschäftigung als Fliesenlegerin; Degeneratives Cervikalsyndrom, Alkoholkrankheit sowie wiederkehrende Magenbeschwerden bei Ulcusanamnese; Einordnung des maßgeblichen bisherigen Berufes in das Mehrstufenschema des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Berlin, 16.01.2004 - L 5 RJ 13/02
    Hierfür obliege dem Versicherungsträger sowohl die Darlegungs- als auch die objektive Beweislast (vgl. insoweit die Entscheidung des BSG - 4 RA 60/94 -).

    Den notwendigen Ermittlungen zur Prüfung etwa vorhandener Verweisungsberufe durfte das Berufungsgericht sich auch nicht unter Bezugnahme auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94 - (BSGE 78, 207 = SozR 3-2200 § 43 Nr. 13) mit dem Hinweis entziehen, die Beklagte sei ihrer Pflicht zur Benennung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit nicht nachgekommen und es sei weder das Recht noch die Pflicht der zur Neutralität verpflichteten Tatsacheninstanzen der Sozialgerichtsbarkeit, von Amts wegen Beweise zu erheben, wenn sich weder aus dem Beteiligtenvorbringen noch aus der Aktenlage oder aus Gerichts- oder Allgemeinkunde konkrete Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines fachlich und gesundheitlich zumutbaren Vergleichsberufs aufdrängten.

    Auch der 4. Senat geht in der zitierten Entscheidung grundsätzlich von der Amtsermittlungspflicht der Tatsacheninstanzen aus und hat lediglich einschränkend ausgeführt, dass dieser Grundsatz nicht zu Ermittlungen 'ins Blaue hinein' oder zur Erhebung von Ausforschungsbeweisen verpflichtet (BSGE 78, 207, 213 = BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 13).

    Insbesondere hat das Berufungsgericht übersehen, dass die Verpflichtung, von Amts wegen Beweise zu erheben, nur dann nicht (mehr) besteht, wenn sich weder aus dem Beteiligtenvorbringen noch aus der Aktenlage oder aus Gerichts- oder Allgemeinkunde konkrete Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Vergleichsberufen aufdrängen (BSGE 78, 207, 216 = (SozR 3-2600 § 43 Nr. 13).

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R

    Berufsunfähigkeit - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin, 16.01.2004 - L 5 RJ 13/02
    Hinsichtlich der vom Sozialgericht angenommenen Darlegungs- und objektiven Beweislast des Rentenversicherungsträgers in Bezug auf Verweisungstätigkeiten werde auf das Urteil des BSG vom 5. April 2001 - B 13 RJ 23/00 R - zu den Amtsermittlungspflichten der Sozialgerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der bereits zitierten Entscheidung des 4. Senats des BSG verwiesen.

    Der 13. Senat des BSG hat in seinem zum Recht der Arbeiterrentenversicherung ergangenen Urteil vom 5. April 2001 - B 13 RJ 23/00 R - in diesem Zusammenhang Folgendes klargestellt: "Der Umfang der dem Tatsachengericht obliegenden Amtsermittlungspflicht richtet sich nach dem Streitgegenstand, d.h. nach dem Anspruch des Klägers sowie der Verteidigung des Beklagten und der möglichen Entscheidung des Gerichts (Meyer-Ladewig, SGG, 6. Auf., § 103 RdNr. 4); die Ermittlungen haben sich somit auf alle Umstände zu beziehen, die rechtlich erheblich sind (Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Auf., Kap. III RdNr. 11; Wenner/Terdenge/Martin, Grundzüge der Sozialgerichtsbarkeit, 2. Aufl., RdNr. 321).

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin, 16.01.2004 - L 5 RJ 13/02
    Im Übrigen hat der 4. Senat in einem anderen Urteil ausdrücklich die Pflicht des Berufungsgerichts betont, nach der Ermittlung des qualitativen Wertes des "bisherigen Berufs" und der dementsprechenden Eingruppierung in das Mehrstufenschema nach einer qualitativ und gesundheitlich 'zumutbaren' Verweisungstätigkeit zu suchen (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin, 16.01.2004 - L 5 RJ 13/02
    Ausgangspunkt für die Prüfung von Berufsunfähigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG der "bisherige Beruf", den der Versicherte ausgeübt hat (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 107, 169).
  • BSG, 29.06.1967 - 2 RU 198/64

    Unfallversicherungsschutz - Mitverschulden - Radfahren unter Alkoholeinfluß -

    Auszug aus LSG Berlin, 16.01.2004 - L 5 RJ 13/02
    Die Frage nach der Verteilung der sog. objektiven Beweislast stellt sich erst, wenn das Gericht bestimmte Tatsachen trotz Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten nicht feststellen kann (BSGE 27, 40 = SozR Nr. 8 zu § 548 RVO).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus LSG Berlin, 16.01.2004 - L 5 RJ 13/02
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143).
  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Berlin, 16.01.2004 - L 5 RJ 13/02
    In der Regel ist dies die letzte nicht nur vorübergehende versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, von der auch bei nur kurzfristiger Ausübung auszugehen ist, wenn sie zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten gewesen ist (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130, 164).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht